Tuesday 6 June 2017

Eurex Aktienoptionen

Navigation Single Stock Futures Eurex Exchange ist Ihr One-Stop-Shop für europäische Single Stock Futures aus 20 Ländern. Unser Angebot umfasst mehr als 1.000 Futures auf die beliebtesten europäischen Underlyings. Marktteilnehmer, die ihren europäischen Single Stock Futures-Handel an der Eurex Exchange bündeln, profitieren ebenso von Cross-Margin-Effizienz bei Eurex Clearing und maximieren ihre Sicherheitenauslastung. Das ist ein Grund, warum sie zunehmend Liquidität zu Eurex Exchange als ihren Ort der Wahl entweder über unsere bekannten Trade Entry Services oder zunehmend über On-Screen-Orderbuch Handel. Single Stock Futures an der Eurex Exchange (Präsentation) Download SubnavigationNavigation Barausgleich, zahlbar am ersten Börsentag nach dem letzten Handelstag. Bis zu 36 Monate: Die dreizehn nächsten aufeinanderfolgenden Kalendermonate sowie die beiden folgenden Jahresmonate des Dezember-Zyklus danach. Der dritte Freitag, für italienische Single Stock Futures am Tag vor dem dritten Freitag eines jeden Fälligkeitsmonats, wenn es sich um einen Börsentag ansonsten um den unmittelbar vorhergehenden Tag handelt. Handelsschluss der fälligen Single Stock Futures am letzten Handelstag ist um 17:45 Uhr MEZ. Für russischen Single Stock Futures Handel endet in den fälligen Futures-Vertrag am letzten Handelstag um 16:40 Uhr MEZ. Für den brasilianischen, kanadischen und US-amerikanischen Single-Stock-Futures-Handel endet der reifende Futures-Kontrakt am letzten Handelstag um 15:30 Uhr MEZ (für März-Kontrakte bereits um 14:30 Uhr MEZ). Täglicher Abrechnungspreis Der Tägliche Abrechnungspreis wird von Eurex festgelegt. Der Täglicher Abrechnungspreis für Single Stock Futures ergibt sich aus dem Schlusskurs des Basiswerts, der während der Schlussauktion des entsprechenden inländischen Bargeldmarktes zuzüglich der jeweiligen Transportkosten ermittelt wurde. Für brasilianische, kanadische und US-amerikanische Single-Stock-Futures wird der tägliche Abrechnungspreis aus dem volumengewichteten Durchschnitt der letzten drei Kurse des Basiswertes vor 17:45 Uhr MEZ (Referenzpunkt) im entsprechenden Vertrag zuzüglich der jeweiligen Transportkosten abgeleitet. Weitere Einzelheiten sind in den Clearing-Bedingungen. Schlussabrechnungspreis Der abschließende Abrechnungspreis wird von Eurex auf der Grundlage des Schlusskurses ermittelt, der im elektronischen Handelssystem des nationalen Kassamarktes für den jeweiligen Basiswert am letzten Handelstag ermittelt wurde. Der Schlussabrechnungspreis für brasilianische, kanadische und US-Single Stock Futures mit dem Produktgruppencode US01 basiert auf dem Eröffnungskurs des Floor-Trading der NYSE Euronext New York für US Single Stock Futures mit dem Produktgruppencode US02 auf der Eröffnungsauktion Der innerhalb des elektronischen Handelssystems der NASDAQ am letzten Handelstag ermittelt wurde. Kontraktdaten Kontraktgröße 1.000 Mistrade Ranges Eine Abweichung des Mistrade-Transaktionskurses vom Referenzpreis ist als signifikant anzusehen, wenn der Kurs der Mistrade-Transaktion vom Referenzpreis mehr als 20 Prozent der Marginparameter für den entsprechenden Futures-Kontrakt abweicht, sofern keine andere Für ein einzelnes Produkt. Crossing-Parameter (Abschnitt 2.3 Eurex-Handelsbedingungen) (1) Aufträge und Quotes, die sich auf denselben Vertrag oder auf eine systemgestützte Kombination von Verträgen beziehen, können für den Fall, dass sie sofort gegeneinander ausgeführt werden könnten, nicht wissentlich durch einen Börsenteilnehmer eingegeben werden ("Cross Trade") oder auf Grund eines vorherigen Verständnisses von zwei verschiedenen Börsenteilnehmern (einem vorher festgelegten Handel), es sei denn, die Bedingungen gemäß Absatz 3 erfüllt sind. Gleiches gilt für die Eintragung von Aufträgen im Rahmen eines Angebotes. (2) Ein Börsenteilnehmer kann eine Beschreibung seiner internen und externen Links zu dem EDV - System der Eurex - Börsen an das Marktüberwachungsbüro der Eurex Deutschland oder der Überwachungs - und Vollstreckungsstelle der Eurex Zürich im Hinblick auf eine Entscheidung über Ob der Börsenteilnehmer wissentlich im Sinne von Absatz 1 handelte. Die Einzelheiten der Spezifikationen der Beschreibung der IT - Anbindung nach Satz 1 werden von den Überwachungsämtern der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich im Einvernehmen mit den Verwaltungsräten von Die Eurex-Börsen. Die Spezifikationen unterliegen der Veröffentlichung. Die Offenlegung dieser Spezifikationen bei einem der beiden oben genannten Überwachungsämter gilt als Offenlegung für beide Eurex-Überwachungsämter. (3) Ein Cross-Trade oder ein vorab vereinbarter Trade ist zulässig, wenn ein Teilnehmer an einem Cross-Trade oder einem vorgesetzten Trade vor dem Eintritt in seine Order oder Quote ein Cross-Request in Höhe der Anzahl der Verträge des Auftrags einreicht . Die Order oder das Zitat, die den Cross Trade bzw. den vorher vereinbarten Trade begründen, muss spätestens eine Sekunde frühzeitig und spätestens 61 Sekunden in Bezug auf Geldmarkt-Futures-Kontrakte, Fixed Income Futures-Kontrakte, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakte und Optionen eingegeben werden Auf Fixed Income Futures-Kontrakte, jeweils spätestens 31 Sekunden im Hinblick auf alle anderen Terminkontrakte und Optionskontrakte, nachdem die Queranfrage eingegangen ist. Der einkaufende Börsenteilnehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Inhalts des Antrags auf Kreuzanforderung. (4) Die Absätze 1 und 3 gelten nicht für Geschäfte, die während des Netting-Prozesses in der Öffnungsperiode (Ziffer 1.3 Absatz 2) oder während der Schlussauktion (Ziffer 1.3 Ziffer 3) durchgeführt werden. (5) Absatz 1 gilt sinngemäß für andere Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Verordnung darstellen. SubnavigationNavigation Exerciseassignment Bei Ausübung einer Long-Call-Position in Aktienoptionen übt der Inhaber sein Recht aus, die Lieferung des Basiswerts gegen Zahlung zu verlangen. Bei Ausübung einer Long-Put-Position nutzt der Inhaber sein Recht, den Basiswert gegen Zahlung zu verkaufen. Bei der Ausübung einer Long-Call-Position in Optionen auf Futures nutzt der Inhaber sein Recht, eine Long-Position im entsprechenden Futures-Kontrakt zum Ausübungspreis zu eröffnen. Bei der Ausübung einer entsprechenden Put-Position nutzt der Inhaber sein Recht, eine Short-Position im zugrunde liegenden Futures-Kontrakt zum vereinbarten Basispreis zu eröffnen. Im Falle der Ausübung einer Long-Call-Position oder einer Long-Put-Position in Indexoptionen verwendet der Inhaber sein Recht auf Bargeld. Aktienoptionen und Optionen auf Futures können vom Käufer an jedem Handelstag (American Style) ausgeübt werden. Optionen auf einen Index können nur am letzten Handelstag (European Style) ausgeübt werden. Sobald eine Option verkauft ist, besteht die Möglichkeit, dass der Optionsschreiber seine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf von Aktien des zugrunde liegenden Eigenkapitals an jedem Geschäftstag erfüllen kann. Man kann nie sagen, wann eine Zuweisung stattfinden wird. Um eine ordnungsgemäße Aufteilung der Abtretungen zu gewährleisten, verwendet Eurex Clearing ein ordnungsgemäßes Verfahren, um den von jedem Clearing-Mitglied geführten Konten Ausübungsmeldungen zuzuordnen. Das abgetretene Clearing-Mitglied muss wiederum eine genehmigte Möglichkeit nutzen, diese Mitteilungen an einzelne Konten zu verteilen, die die Short-Positionen auf diesen Optionen haben. Folgende Zuordnungsszenarien sind möglich: Bei Beteiligungsoptionen verpflichtet die Zuordnung einer Callposition den Verkäufer einer Call-Option, den Basiswert gegen Zahlung zu liefern. Bei Aktienoptionen verpflichtet die Zuweisung einer Put-Position den Verkäufer einer Put-Option, die Lieferung des Basiswertes gegen Zahlung zu akzeptieren. Bei Optionen auf Futures ist der Verkäufer einer Call-Option verpflichtet, in den entsprechenden Futures-Kontrakten eine Short-Position einzugehen oder im Falle von Optionen auf einen Index in bar zu begleichen. Bei Optionen auf Futures hat der Verkäufer einer Put-Option eine Long-Position im entsprechenden Futures-Kontrakt oder bei Optionen auf einen Index in bar zu zahlen. Abtretungen sind verbindlich. Mitglieder erhalten Zuordnungsinformationen, bevor der Batch beginnt. Das Ende des Zuteilungsprozesses pro Optionsprodukt wird durch Übermittlung einer produktspezifischen Meldungsendung an die Eurex-Mitglieder angezeigt. Weitere Informationen zu den Aufgaben Subnavigation


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